2.3.2.5 Bei Abbruch vorhandener Gebäude oder von Bauteilen

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* Lässt sich das Gebäude technisch und räumlich leicht abbrechen und ist genug Platz für das Abbruchgerät und die Entsorgungsfahrzeuge?
* Aus welchen Materialgruppen besteht das Gebäude und inwieweit wird es voraussichtlich getrennt abgebrochen werden? Ist für einen trennenden Abbruch genug Platz vorhanden? Müssen Schadstoffe (z.B. Teerpappe, Asbest) oder Sonderabfälle (z.B. WDVS-EPS, Dachpappe) vorher extra ausgebaut werden?
* Muss aufgrund der räumlichen Situation mit der Genehmigungsbehörde zwingend ein Abbruchkonzept erarbeitet werden?
* Muss eine Sicherung der zu behaltenden Bausubstanz erfolgen, ggf. nach Absprache mit der Denkmalbehörde?
* Ist urheberrechtlicher Klärungsbedarf bzgl. der Architektur oder festangebrachter künstlerischer Objekte u.ä. („Kunst am Bau“) vorab zu klären?

Aktuelle Version vom 10. November 2020, 12:26 Uhr

  • Lässt sich das Gebäude technisch und räumlich leicht abbrechen und ist genug Platz für das Abbruchgerät und die Entsorgungsfahrzeuge?
  • Aus welchen Materialgruppen besteht das Gebäude und inwieweit wird es voraussichtlich getrennt abgebrochen werden? Ist für einen trennenden Abbruch genug Platz vorhanden? Müssen Schadstoffe (z.B. Teerpappe, Asbest) oder Sonderabfälle (z.B. WDVS-EPS, Dachpappe) vorher extra ausgebaut werden?
  • Muss aufgrund der räumlichen Situation mit der Genehmigungsbehörde zwingend ein Abbruchkonzept erarbeitet werden?
  • Muss eine Sicherung der zu behaltenden Bausubstanz erfolgen, ggf. nach Absprache mit der Denkmalbehörde?
  • Ist urheberrechtlicher Klärungsbedarf bzgl. der Architektur oder festangebrachter künstlerischer Objekte u.ä. („Kunst am Bau“) vorab zu klären?