Ist eine Anlieferungsfläche auf dem Grundstück oder auf einer öffentlichen Fläche möglich? Dabei ist die Verkehrsführung für Fußgänger, Radfahrer und auf der Straße zu beachten.
Müssen zwingend Verkehrsflächen auf dem Grundstück vorgehalten werden, z.B. bei Hinterhof-Baumaßnahmen und ggf. für die Feuerwehr?
Sind die Anfahrtswege – z.B. wg. einer zusätzlichen Verkehrsbelastung – mit örtlichen Behörden abzustimmen?